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SkateVO - Thesen und Wissenswertes zum Skaten im Straßenverkehr
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7. Konkrete Forderungen an den Gesetzgeber
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7.
Konkrete Forderungen an den Gesetzgeber
Es sind meines Wissens derzeit nur zwei Änderungen in der Gesetzgebung notwendig (und zwar je eine Änderung in der StVO und StVZO):
StVO: Radwege müssen für Skater freigegeben werden.
StVZO: Rote Rückleuchten und weißes Fahrlicht dürfen bei Skatern auch höher als 600 mm (z.B. am Kopf) angebracht sein.
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Infos zum Skaten im Straßenverkehr
Stand:
18.05.2009